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Verkürzung der Ruhetage im juristischen Staatsexamen: Ein Schlag ins Gesicht für alle Jura-Studenten

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Baden-Württemberg und der Landesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (LACDJ), kritisieren die Streichung von zwei Ruhetagen im ersten juristischen Staatsexamen durch das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) aufs Schärfste. „Die Verkürzung der Examenskampagne erhöht den Druck auf Jura-Studenten um ein Vielfaches – das LJPA hat hier eindeutig eine Fehlentscheidung getroffen.“, so Noëlle Drtil, die Landesvorsitzende des RCDS Baden-Württemberg.

Das ohnehin schon anspruchsvolle Staatsexamen (bei dem jährlich rund ein Viertel der Teilnehmer die Staatsprüfung nicht besteht), welches die Examenskandidaten einer physischen sowie extremen psychischen Belastung aussetzt, wird durch die fehlenden Ruhetage noch einmal deutlich erschwert.

Das Justizministerium begründet, dass die Verkürzung eine „Bereitstellung von adäquaten Prüfungsmöglichkeiten erleichtern“ soll. „Es ist ein Zeichen von Borniertheit, aus vorgeschobenen ökonomischen Gründen zwei der vier Ruhetage zu streichen und damit die Gesundheit vieler Studenten während des Examens weiter zu gefährden.“, kritisiert Dr. Alexander Ganter, der Landesvorsitzende des LACDJ scharf. Der RCDS Baden-Württemberg und der LACDJ fordern daher das LJPA und das Justizministerium auf, die Entscheidung der Verkürzung der Ruhetage schnellstmöglich aufzuheben.