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RCDS Baden-Württemberg fordert Reform des Zulassungsverfahrens für medizinische Studiengänge

HöperMedizinDer Ring Christlich-Demokratischer Studenten Baden-Württemberg begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichts und fordert eine Reform des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium. „Das aktuelle Zulassungsverfahren stellt eine extreme Ineffizienz dar. Im Vordergrund der Zulassung muss die Studieneignung und der Wille, im medizinischen Bereich zu arbeiten, stehen“ so Rabea Höper, stellvertretende Landesvorsitzende und Schatzmeisterin sowie Medizinstudentin an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Diese Eigenschaften könne die Abiturnote alleine nicht widerspiegeln. Besser geeignet sei beispielsweise der Test für medizinische Studiengänge (TMS). Auch absolvierten viele Abiturienten vor Beginn des Studiums eine Ausbildung im medizinischen Bereich, etwa als Krankenpfleger oder Rettungssanitäter, wodurch die Anwärter genau wüssten, worauf sie sich im Studium einließen. „Der Stellenwert des TMS und von medizinischer Vorbildung gegenüber der Abiturnote muss daher deutlich gestärkt werden.“ Und auch soziale Aspekte sollten im Verfahren nicht außen vor gelassen werden, schließlich bereite das Studium zwar auf die praktische Arbeit vor, jedoch gehöre zu einem guten Arzt mehr dazu als gute Ergebnisse in Prüfungen und Multiple-Choice-Tests.

SeebergerMedizin
Gleichzeitig stellt der RCDS BW fest, dass ein grundsätzliches Problem durch eine Anpassung der Zulassungsverfahren nicht gelöst wird. „Zur Zeit ist es so, dass auf knapp 9.000 Studienplätze im über 40.000 Bewerber kommen. Gleichzeitig erleben wir immer stärker den Trend, dass Abiturienten ihr Medizinstudium im europäischen Ausland wie Österreich, Polen oder Ungarn absolvieren, da sie hier keinen Studienplatz erhalten, um dann später wieder in Deutschland als Ärzte zu arbeiten“, so Jan Seeberger, Landesvorsitzender des RCDS. Daher fordert der RCDS Baden-Württemberg, das Medizinstudium stärker zu fördern und die Anzahl der Studienplätze auszubauen, um sowohl mehr fähigen Abiturienten das Studium in Deutschland zu ermöglichen, als auch die bestmögliche medizinische Versorgung im Land langfristig sicherzustellen. Denn insbesondere für den unter steigendem Ärztemangel leidenden ländlichen Raum sei eine höhere Anzahl gut ausgebildeter Allgemeinmediziner überlebenswichtig. Seeberger weiter: “Baden-Württemberg muss hier voran gehen und als eines der Bundesländer mit den stärksten Universitäten Deutschlands Vorreiter für den gesamten Bund werden”. Allerdings dürfe eine Ausweitung der Plätze nicht zu Lasten der Qualität des Studiums gehen: “Wir dürfen nicht Quantität und Qualität der Studienplätze gegeneinander ausspielen. Auch bei einer Ausweitung der Studienplätze muss eine exzellente Ausbildung gewährleistet sein.”

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte heute, dass das Zulassungsverfahren im Fach Humanmedizin teilweise mit Artikel 12 des Grundgesetzes unvereinbar sei. Besonders bemängelten die Richter die fehlende Eingrenzung der Wartesemester, die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Abiturnote sowie die Begrenzung der Ortspräferenzen auf maximal sechs Hochschulorte. Bis 2019 müssen nun neue Regelungen vorgelegt werden. Geklagt hatten zwei Studienanwärter zunächst vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, welches folgend das Bundesverfassungsgericht anrief.
Derzeit werden die Studienanfänger nach dem Schlüssel 20-20-60 ausgewählt. 20% der Bewerber werden direkt über die Abiturnote ausgewählt, weitere 20% werden über die Wartelisten zugelassen und über die restlichen 60% entscheiden die Universitäten mit eigenen Kriterien. Die aktuelle Wartezeit beträgt 14 Semester, was die Regelstudienzeit von zwölf Semestern übersteigt. Anders als in den meisten Studienfächern erfolgt die Bewerbung im Fach Medizin zentral und die Bewerber müssen bei der Bewerbung sechs Ortspräferenzen angeben.
In Baden-Württemberg wird Medizin als Studienfach in Freiburg, Tübingen, Ulm, Heidelberg sowie an der zur Universität Heidelberg gehörende Medizinischen Fakultät Mannheim angeboten.

 

Pressemitteilung als Download:
[spiderpowa-pdf src=”https://rcds-bw.de/wordpress/wp-content/uploads/2017/12/PM-Medizin1.pdf”]PM Medizin

Quellen:
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-112.html
Daten und Zahlen zur Zulassung zum Medizinstudium:
https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/media/zv/nc/wise2017_18/nc_zv_ws17.pdf
https://zv.hochschulstart.de/fileadmin/media/zv/nc/wise2017_18/bew_zv_ws17.pdf