Zum Inhalt springen

RCDS Baden-Württemberg fordert klare Kante gegen Islamismus an Hochschulen

Auch Universitäten sind leider keiner Orte, welche frei von Extremismus sind. Immer wieder kommt es zu Vorfällen mit rechts- und linksradikalen sowie islamistischen Gruppen, welche die Meinungsfreiheit an den Hochschulen beschneiden wollen und die Freiheit in Forschung und Lehre bedrohen.

Ein Artikel der Stuttgarter Nachrichten, in welchem über islamistische Tendenzen am Islamzentrum der Universität Tübingen berichtet wurde, sorgte vor kurzem für Aufruhr. Unter anderem wurde berichtet, dass Studentinnen gedrängt wurden, sich getrennt von den männlichen Studenten im Hörsaal nach hinten zu setzen, eine weitere Studentin wurde bedrängt, weil sie während des Fastenmonats eine Wasserflasche auf den Tisch stellte. Diese Vorfälle wurden auch von der Universität bestätigt.
Hierzu unser Landesvorsitzender Jan Seeberger: “Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass Studentinnen vorgeschrieben wird, wo sie sitzen sollen oder wann sie etwas trinken dürfen. Solche Fundamentalisten haben an unseren Hochschulen keinen Platz. Und wer solche Tendenzen verharmlost, der trägt damit langfristig selbst zur Gefährdung von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit bei. Wir fordern Frau Ministerin Theresia Bauer auf, klar Flagge gegen jede Art von Islamismus und allen anderen Formen von Extremismus an unseren Hochschulen zu zeigen.”

+++Update+++
Zudem wurde der Vorwurf erhoben, dass in mindestens einer Veranstaltung die Studenten zum Beten aufgefordert wurden und ebenso ein radikaler Muslimbruder zu einer Veranstaltung eingeladen wurde. Auf eine Anfrage hin versuchte das Wissenschaftsministerium, diesen Vorwurf zu entkräften, indem eine Zugehörigkeit des Gastdozent zur Muslimbruderschaft verneint wurde. Nun zeigt jedoch ein weiterer Bericht, dass jener Dozent “Führungskader […] in einer Reihe von MB-Organisationen” ist. Die Universität Tübingen widerspricht jedoch diesen Darstellungen: Es sei Voraussetzung, dass sich Gastredner bei ihren Vorträgen “in allen ihren Ausführungen ohne Abstriche auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen” würden.
Die Universität Tübingen schrieb bereits in einem vorherigen Statement: “Eine Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft oder auch eine Zusammenarbeit mit der Bruderschaft oder einer ihrer Tochterorganisationen ebenso wie mit anderen extremistischen Vereinigungen hätte für jeden Beamten sofortige und erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen zur Folge”.

Somit hoffen wir, dass sich das Wissenschaftsministerium im Land an der Aufklärung der Vorfälle beteiligt und aktiv gegen islamistische Tendenzen an den Hochschulen im Land vorgeht.