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Rotbuch VS

AStA beschließt paritätische Besetzung aller Gremien und will studentischen Prorektor schaffen – im Schnellschussverfahren!

Der AStA aus Jusos, Grünen und der Liste meint, dass durch eine paritätische Besetzung aller Gremien mit Studenten die Mitbestimmung deutlich verbessert wird. Dabei sollen wiederum Promovierende als eigene Statusgruppe behandelt werden. Weiter fordert der AStA studentische Prorektoren. Die Rektorate sollen um ein vollwertiges studentisches Mitglied erweitert werden. Sie sollen alle Rechte und Pflichten eines Prorektors wahrnehmen. Wie dies umgesetzt werden soll wird nicht erwähnt. Mögliche Gefahren werden heruntergespielt. Der RCDS fragt u.a. wie und ob diese Person gewählt wird und ob ein Student diese Aufgabe überhaupt wahrnehmen kann, denn es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Darüber hinaus ist fraglich, ob eine Person überhaupt die Interessen aller Studenten vertreten kann. All diese Bedenken sind weder im Antrag noch in der Begründung mündlich erklärt worden. Vielmehr machte sich der AStA über nachfragen lustig. In gerade mal 160 Wörtern will die Koalition gefestigte Strukturen über Bord werfen – und das ohne Sinn und Verstand! Der RCDS setzt sich gerne mit Vorschlägen auseinander, die die Mitbestimmung der Studentenschaft erhöht und macht dabei auch eigene Vorschläge – aber mit der hierzu nötigen Tiefe, Realitätsnähe, Weitsichtigkeit und nur bei entsprechendem Rückhalt aus der Wählerschaft. Siehe auch: Beschluss StuPa Protokoll StuPa

AStA beschließt öffentliches Gremium zur Mitbestimmung in der Hochschulfinanzierung – im Schnellschussverfahren!

Die Regierungskoalition aus gahg, Jusos und Liste an der Universität Mannheim setzt einen halbseitigen Antrag durch, welcher die Schaffung eines Gremiums aus Mitglieder des Asta, des Präsidiums des Studentenparlaments und des Fachschaftsrats vorsieht. Dieses Gremium soll Einsicht in die Hochschulfinanzierung bekommen, mitbestimmen und ein Vetorecht ausüben dürfen. Der AStA kann mit halbseitigen Anträgen im Schnellschussverfahren nicht einfach Strukturen ohne Sinn und Verstand, ohne die nötige Tiefe und demokratische Legitimation über den Haufen werfen! Solche Aktionen müssen gut durchdacht sein und vor allem in Rücksprache mit den Studenten geschehen! Drei Studenten als Delegierte, welche ein Vetorecht bzgl. des Haushalts haben. Dies kritisiert der RCDS immens! Aus welcher Fakultät sollen die Delegierten stammen? Mit welcher Qualifikation? Mit welchem Know-How? Von welcher Partei? Mit welcher demokratischen Legitimation? Die Koalition wirft Strukturen kurzsichtig über Bord ohne die Konsequenzen zu betrachten und den Auswirkungen gerecht zu werden. Der RCDS fordert seit eh und je die erhöhte Mitbestimmung der Studentenschaft und macht dabei auch eigene Vorschläge – aber mit der hierzu nötigen Tiefe, Realitätsnähe, Weitsichtigkeit und setzt diese nur bei entsprechendem Rückhalt aus der Wählerschaft durch. Siehe auch: Beschluss StuPa Protokoll StuPa  

Juso HSG setzt Mitgliedschaft im fzs durch und verspricht „erhebliches profitieren“

Durch die von Jusos, Liste und gahg intiierte Mitgliedschaft im “freien Zusammenschluss StudentInnenschaft” (“fas”) entstehen in Mannheim ab dem vierten Jahr nach Beitritt pro Jahr Kosten i.H.v. etwa 0,80€*11.880=9.504€ (Stand HWS 2015). Obwohl ein Zusammenschluss der Studierendenschaften auf Bundesebene trotz Länderhoheit in Bildungsfragen prinzipiell wünschenswert ist, repräsentiert der fzs die studentischen Belange jedoch weder qualitativ, noch quantitativ. Allein in den letzten Jahren sind zahlreiche Studentenschaften ausgetreten. Gleichzeitig betreibt der fzs auf Bundesebene eine tendenziöse Politik, während er sich sonst größtenteils mit sich selbst beschäftigt, wie folgende Beispiele zeigen: Die meisten Studenten haben noch nie vom fzs und seinem Nutzen gehört. Für einen Zusammenschluss der Studenten mit Rückhalt müssen auch die meisten Universitäten Mitglieder sein. Im fzs sind aber lediglich 20% aller Hochschulen repräsentiert. Anstatt sich für seine Mitglieder einzusetzen, beschäftigt sich der fzs u.a. mit der Griechenlandkrise und der Abschaffung von Nationalstaaten, was zur Hochschulpolitik keinen Bezug hat. Der fzs unterstützt offen linksextreme Gruppierungen: Den Tag der deutschen Einheit bezeichnete ein Vorstandsmitglied als „Ausgeburt des Nationalismus“. In der Rücktritterklärung der Frauenbeauftragten des fzs sagt diese u.a. „[Im fzs] werden diverse Intrigen und Machtspielchen unter Instrumentalisierung aller verfügbaren Kapazitäten nur mit dem Ziel vorangetrieben, parteipolitische Interessen oder persönliche Egotrips zu befeuern. Die Vorwürfe der Vettern- bzw. Basenwirtschaft, der Klügelei und der Erhöhung von Partizipationshürden finden ihre Bestätigung in jeder einzelnen Sitzung.[…]“ Die Kosten stehen somit in keimem Verhältnis zum Nutzen, den die Studentinnen und Studenten der… Weiterlesen »Juso HSG setzt Mitgliedschaft im fzs durch und verspricht „erhebliches profitieren“

2500 Euro für Katzen an der Uni? Sinnvolle Finanzpolitik sieht anders aus!

Dem StuPa in Konstanz lag am 19.11 der Antrag vor, 2.500 Euro des Budgets der Verfassten Studierendenschaft dazu zu verwenden 10 Katzen aus dem Tierheim zu holen und diese an der Universität zu halten. Als Begründung wurde angeführt „Gerade angesichts einer stetigen Verschulung des Studiums und damit einhergehender Belastung für Körper und Seele ist das therapeutische Streicheln einer warmen, schnurrenden Katze absolut erholsam“ (Antrag an das StuPa 16.11.2015). Nach einer sinnlosen Diskussion darüber ob die Katzen auch kastriert werden sollten, wurde letztlich doch nicht über den Antrag abgestimmt. Der Antrag ist jedoch wieder ein Beispiel dafür, wie einzelne mit den Zwangsbeiträgen der Studenten umgehen und welche Projekte damit unterstützt werden sollten. Alleine die Antragstellung an das StuPa der Universität Konstanz zeigt ganz klar auf, dass sich viele der ihnen auferlegten Verantwortung durch die Verwaltung von studentischen Zwangsbeiträgen nicht bewusst sind oder diese ganz klar missbrauchen. Diese Anträge beweisen wieder einmal, dass die 10 Euro Beitrag sich den Studenten gegenüber kaum rechtfertigen lassen. Siehe dazu: Antrag Katzen

StuRa unterstützt linke Gewalt

Der StuRa Heidelberg hat im August 2014 beschlossen, dem nach linksextremistischen Ausschreitungen auf einer Demonstration in Wien wegen Landfriedensbruch, schwerer Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung verurteilten Josef S. seine Solidarität zu bekunden. Darüber hinaus wurde eine Spende über 100 € an die verfassungsfeindliche Organisation “Rote Hilfe” Ortsgruppe Jena beschlossen, die sich für den Rechtsschutz linker Gewalttäter einsetzt und unter anderem Josef S. in seinem Gerichtsprozess unterstützt. Siehe dazu: Solidaritätserklärung mit Josef S.

Umfrage zu „VRNnextbike“ ohne jede Aussagekraft

Der AStA startete Ende August die Testphase der Kooperation mit „VRNnextbike“. Diese solle den Studenten der Universität Mannheim ermöglichen Fahrräder vergünstigt auszuleihen. Während dieser Testphase führte der AStA eine Umfrage durch, welche die Zufriedenheit und die Nutzung des Angebots in Erfahrung bringen sollte. Schließlich ist fraglich, ob die Studenten der Universität Mannheim wirklich Leihfahrräder benötigen bzw. bereit sind zusätzlich 2,35 € pro Semester zu bezahlen, um diese Leihfahrräder vergünstigt nutzen zu können. Viele Studenten besitzen eigene Fahrräder oder nutzen mit einem Semesterticket die öffentlichen Verkehrsmittel. Im November wurden im Studentenparlament die vorübergehenden Ergebnisse der Umfrage vorgestellt. Diese sind unserer Ansicht nach alles andere als aussagekräftig. Nicht nur die geringe Teilnehmerzahl von (bis dahin) weniger als 400 Studenten, die weniger als 4 % der Studentenschaft ausmachen, sondern auch der Aufbau der Umfrage lässt kein aussagekräftiges Ergebnis zu. Den Studenten wird es äußerst schwer gemacht, mitzuteilen, dass sie das Angebot aus den genannten Gründen möglicherweise nicht nutzen. Diese Umfrage kann die Kooperation nicht legitimieren. Die Art und Weise,  in der die Umfrage durchgeführt wurde, lässt vielmehr darauf schließen, der AStA wolle die Kooperation mit „VRNnextbike“ ohne Rücksicht auf die Meinung der Studentenschaft durchsetzen! Siehe dazu: Protokoll StuPa November 2015

AStA KIT: Selbstverwaltung vs. Geld für Studierende

Der AStA am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist bürokratischer als die meisten Verwaltungen und Behörden. Von Einnahmen durch studentische Zwangsbeiträge in Höhe von 142.000,- € im vergangenen Wintersemester wurden 76.400,-€ für die studentische Selbstverwaltung des AStA ausgegeben. Zieht man dann noch die 30.000,-€ die der AStA nur den Fachschaften weiterreicht und die Rücklagenbildung ab bleiben immerhin noch 28.600,-€ übrig, die der AStA den Studenten zu Gute kommen lässt. Damit verbraucht der AStA knapp drei Viertel der Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, um das letzte Viertel für die Studenten auszugeben! Damit Zwangsbeiträge von allen Studenten zu rechtfertigen ist völlig absurd. Siehe dazu: AStA KIT Haushalt

Stura Freiburg unterliegt auch letztinstanzlich vor dem VGH Baden-Württemberg

Im Juni 2015 wurde dem Stura Freiburg durch das Freiburger Verwaltungsgericht verboten, im Senatswahlkampf Wahlempfehlungen zugunsten zweier der vier antretenden Listen abzugeben. Gegen diesen Beschluss legte der Asta Rechtsmittel zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ein. Da ein beträchtlicher Teil des Budgets des Stura von 360.000 € im Jahr für Rechtsstreitigkeiten vorgesehen ist, kann dieser sich ein solches Vorgehen auch unabhängig von den Erfolgsaussichten bequem leisten. Diese Beschwerde des Asta wurde vom VGH jedoch als unzulässig abgewiesen: Dem Asta fehlt schlichtweg das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Beschwerde; es handelt sich dabei vielmehr um bloße Rechthaberei und den verzweifelten Versuch, sein bisheriges höchst fragwürdiges Vorgehen doch noch zu retten. Mithin war das Ansinnen des Asta von Anfang an ohne Aussicht auf Erfolg. Zudem wird der Asta die Frage zu beantworten haben, wieso er für eine solche aussichtslose Beschwerde Kosten in Höhe von bis zu 2.000 € auf sich nimmt und damit studentische Beiträge verschwendet. Siehe dazu: Beschluss des VGH Baden-Württemberg

Selbstverwaltung vs. Geld für Studenten

Der AStA am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ist bürokratischer als die meisten Verwaltungen und Behörden. Von Einnahmen durch studentische Zwangsbeiträge in Höhe von 142.000,- € im vergangenen Wintersemester wurden 76.400,-€ für die studentische Selbstverwaltung des AStA ausgegeben. Zieht man dann noch die 30.000,-€ die der AStA nur den Fachschaften weiterreicht und die Rücklagenbildung ab bleiben immerhin noch 28.600,-€ übrig, die der AStA den Studenten zu Gute kommen lässt. Damit verbraucht der AStA knapp drei Viertel der Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, um das letzte Viertel für die Studenten auszugeben! Damit Zwangsbeiträge von allen Studenten zu rechtfertigen ist völlig absurd. Siehe dazu: Haushaltsplan des AStA KIT

Verwaltungsgericht Freiburg verbietet Einmischung des Stura in den Senatswahlkampf

Der Freiburger Studierendenrat beabsichtigte, im Senatswahlkampf 2015 wie schon in den Vorjahren zwei der vier zu den Wahlen antretenden Listen zu unterstützen. Ein Beschluss, durch den der Asta zu entsprechenden Maßnahmen mandatiert werden sollte, wurde bereits im März 2015 durch den Studierendenrat gefasst. Dadurch verstößt der Stura gegen das durch Art. 2 I GG geschützte Abwehrrecht der Kandidaten der beiden anderen Listen gegen staatlichen Organisationszwang: Ergreift der Asta im Vorfeld der Wahlen Partei für zwei von vier antretenden Listen, maßt er sich ein über seine in § 65 II LHG bestimmten Aufgaben hinausgehendes Recht an, dies ist im Hinblick auf seine Stellung als Vertretungsorgan aller Studenten nur im Rahmen gewisser, sehr enger Grenzen zulässig. Indem der Asta einzelnen Listen Wahlkampfunterstützung bietet versucht er gleichzeitig, die Chancen auf einen Wahlerfolg für die anderen Listen zu reduzieren, um sein erklärtes Ziel zu erreichen – damit richtet der Asta sich direkt und allein gegen die Kandidaten der von ihm bekämpften Listen. Er dominiert und verzerrt dabei auch schlicht und ergreifend den Meinungsbildungsprozess im Wahlkampf. Dieser Auffassung hat sich das Verwaltungsgericht Freiburg in seinem Beschluss im Juni 2015 bzgl. eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die geplante Wahlkampfunterstützung angeschlossen und diese untersagt. Siehe dazu: Beschluss des VG Freiburg vom 24. Juni 2015