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2G an Hochschulen: Das Wissenschaftsministerium hat versagt!

Anlässlich des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshof Mannheim wird am heutigen Montag die 2G-Regelung an baden-württembergischen Hochschulen außer Kraft gesetzt. Bereits Mitte Dezember hat der VGH die 2G-Regelung gekippt, das Wissenschaftsministerium hat jedoch einen Weg gefunden den Beschluss des VGHs zu umgehen: Hybride oder Online-Lehre. Diese Alternativen sind jedoch nicht durchdacht. „Die Qualität der Lehre ist nachweislich stark gesunken, seitdem die hybride Lehre etabliert wurde. Mangelnde, für hybride Lehre notwendige technische Infrastruktur, fehlender Breitbandausbau und Überforderung der Dozenten aufgrund mangelnder didaktischer Kenntnisse in hybrider Lehre stehen an der Tagesordnung. Das kann nicht unser Anspruch im Wissenschafts- und Forschungsland Baden-Württemberg sein!“, so Noëlle Drtil, die Landesvorsitzende des RCDS Baden-Württemberg.


Nach zweieinhalb Jahren liegt immer noch kein tragfähiges Konzept zur hybriden Lehre vor – ein solches muss im Sinne der Studenten schnellstmöglich erstellt und umgesetzt werden. Das Wissenschaftsministerium hat hier versagt und trägt hierzu die volle Verantwortung. Die bisher fehlende Einheitlichkeit, ob der Universitätsbetrieb in Präsenz, Online oder Hybrid stattfindet, muss zugunsten einer landesweit einheitlichen Direktive weichen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.


Der RCDS Baden-Württemberg fordert weiterhin eine 2G-Regelung an baden-württembergischen Hochschulen und Universitäten. „Der Präsenzbetrieb muss gesichert sein. 2G mit der Alternative zur hybriden Lehre oder 3G bei Praxisveranstaltungen und Präsenzprüfungen erachten wir als angemessen.“, so die Landesvorsitzende.

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