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Februar 2019

100 Jahre Nationalfarben: Dauerbeflaggung an Hochschulen

Diese Woche wurden unsere Nationalfarben 100 Jahre alt. Für uns ein Grund zu feiern! Leider erleben wir in der heutigen Zeit jedoch zu häufig, dass diese Farben von rechtsradikalen missbraucht und von linksradikalen diskreditiert werden. Wir als RCDS Baden-Württemberg stehen zu diesen Farben und deren Symbolik. Auf unserem Wasen-Landesausschuss im vergangenen Jahr beschloss der RCDS Baden-Württemberg daher die Forderung nach einer dauerhaften Beflaggung von Hochschulgebäuden.#schwarzrotgold fördert, ebenso wie auch die Flagge des Landes Baden-Württembergs sowie der Europäischen Union, die Auseinandersetzung mit Symbolen der deutschen und europäischen Demokratie, unabhängig von der Tagespolitik. Die Beflaggung stellt ein Bekenntnis zu unseren regionalen, nationalen und europäischen Werten und Wurzeln sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Insbesondere Hochschulen sollten in dieser Hinsicht Vorreiter sein.

RCDS Baden-Württemberg fordert Verbot von Vollverschleierungen an Hochschulen

Unsere Universitäten sind Orte der Freiheit und dürfen keinen Platz für Extremismus und Unterdrückung bieten. Die Vollverschleierung hingegen ist ein klares Zeichen der Unterdrückung von Frauen. Auf der Klausurtagung am vergangenen Wochenende erneuerte der RCDS Baden-Württemberg daher die Forderung nach einem flächendeckenden Vollverschleierungsverbot an baden-württembergischen Hochschulen in universitären Lehrveranstaltungen. Der RCDS Baden-Württemberg begrüßt dahingehend auch die Entscheidung der CAU Kiel, künftig keine Vollverschleierung bei universitären Veranstaltungen zuzulassen. Für eine offene Kommunikation in Lehre und Forschung ist ein Erkennen der Gestik und Mimik des Gegenübers unabdingbar. Kommunikation spiegelt sich nicht nur im Gebrauch von sprachlichen Ausdrücken wider, sondern auch durch Gesichtsausdrücke und Blicke. Bereits 2014 entschied die JLU Gießen ebenfalls mit gleicher Begründung über ein Vollverschleierungsverbot an der Universität. Auch im Freistaat Bayern gibt es seit 2017 ein Gesetz, das das Tragen von gesichtsverhüllenden Schleiern unter anderem an Schulen und Hochschulen verbietet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte bereits im Jahr 2014 darüber, dass die Religionsfreiheit durch das Verbot an Schulen und Hochschulen nicht unzulässig eingeschränkt werde, wenn durch religiöse Verhaltensweisen die Durchführung des Staats-, Bildungs- und Erziehungsauftrags gefährdet sei. Wir fordern freie Gesichter für freie Kommunikation. Denn nur so kann eine für Lehre und Forschung wichtige und offene Diskussion sichergestellt werden.