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Zumeldung zur öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses des Landtags

Stuttgart, den 25. Mai 2012 – Bei seiner öffentlichen Anhörung des Wissenschafts-ausschusses des Landtags von Baden-Württemberg diskutieren die Ausschussmitglieder gemeinsam mit Vertretern der betroffenen Verbände das Gesetz zur Verfassten Studierendenschaft. Der Landesvorsitzende des RCDS Baden-Württemberg, Erik Bertram, wurde dabei von der CDU-Landtagsfraktion als externer Experte in den Landtag geladen, um aus Sicht der Studenten eine Einschätzung zum Gesetz im Plenum abzugeben. In der öffentlichen Anhörung des Landtags fasste Bertram die wesentlichen Punkte zu dem Gesetz wie folgt zusammen:

„Die Grundtendenz, die studentische Mitbestimmung an den Hochschulen zu stärken, ist vorhanden, zielt aber leider noch in die falsche Richtung. Bei der Einführung von Zwangsbeiträgen für alle Studenten gilt für uns das Verursacherprinzip: Wenn der Gesetzgeber Aufgaben auf die Studentenschaft und die Verwaltung überträgt, muss er dafür auch die Kosten tragen und nicht die Studenten. Bei der Formulierung des politischen Mandates wünschen wir uns weiterhin eine klarere Formulierung, die das politische Mandat eindeutig von einem allgemeinpolitischen Mandat abgrenzt, um rechtliche Missverständnisse von vornherein auszuschließen. Positiv sehen wir, dass das Ministerium sich letztlich dem Vorschlag des RCDS angenommen und ein Antragsrecht für die Studentenvertreter in das Gesetz mit aufgenommen hat.“

„Da viele Studenten oder Hochschulen mit der bisherigen Struktur vollkommen zufrieden sind und es oftmals keinen Änderungsbedarf gibt, finden wir die Einführung einer Urwahl zur Abstimmung über die Umsetzung der VS an den Hochschulen wichtig. Die Studenten sollen letztlich selbst entscheiden können, ob sie das Modell einer VS haben wollen oder nicht.“