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Zumeldung: RCDS Baden-Württemberg kritisiert Einführung der Verfassten Studierendenschaft

Stuttgart, den 09. Mai 2012 – Zur heutigen Erstlesung des Gesetzes zur verfassten Studierendenschaft im Landtag von Baden-Württemberg bemerkt Erik Bertram, Landesvorsitzender des RCDS Baden-Württemberg:

„Wir begrüßen ausdrücklich die Schaffung eines Finanzbeauftragten, der sich um die finanziellen Angelegenheiten der Studentenschaften kümmern und Missbrauch der Gelder vorbeugen soll. Dass das Gesetz den Studenten zukünftig allerdings vorschreibt, dass diese ihren eigenen Finanzbeauftragten und somit ihre eigene Rechtskontrolle selbst bezahlen sollen, das ist niemandem vermittelbar.“

„Die verfasste Studierendenschaft bringt sowohl für die Studenten, als auch für die Hochschulen einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich. Schließlich müssen neue Räumlichkeiten gefunden und neues Personal vor Ort eingestellt werden. Die Aussage, die VS könne kostenneutral eingeführt werden, ist reine Augenwischerei und entbehrt jeglicher Argumentationsgrundlage.“

„Wir als Studentenvertreter hätten uns eine stärkere Konzentration des Gesetzes auf die wirklich wichtigen Belange der Studenten an den Hochschulen und eine Stärkung der studentischen Stimme gewünscht. Leider bestimmt das Gesetz nur den äußeren Rahmen, das Bild bleibt für uns Studentenvertreter weiterhin verschwommen. Es bleiben viele Fragen offen, etwa wie die Studenten zukünftig stärker in die Gremienarbeit eingebunden werden können.“