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Sicherheit für Jura- und Lehramtsexamina

Es ist unabdingbar, dass durch die Corona-Einschränkungen keine Nachteile für die Staatsexamen in Jura entstehen.
Darum fordern wir, dass der Freischuss allen Kandidaten weiterhin garantiert wird und das Sommersemester aufgrund der Einschränkungen in der Lehre und den Bibliotheken nicht auf die Studienzeit angerechnet wird, welche nicht nur für den Freiversuch ausschlaggebend ist, sondern auch für die Höchst- und Regelstudienzeit und damit BAföG- und Prüfungsanspruch.

Wir begrüßen die Möglichkeit, dass Lehramtsstudenten vor dem Examen nun frei wählen können, ob Sie ihre Prüfung in diesem oder im nächsten Semester absolvieren wollen. Allerdings müssen auch Regelungen bzgl. der Studienzeit getroffen werden, damit eine echte Wahlfreiheit besteht. Wir fordern auch daher weiterhin die nicht-Anrechnung des Sommersemesters auf die Studienzeit bzw. die Erhöhung von Regel- und Höchststudienzeit um ein Semester.