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Neu ist nicht immer besser!

Vieles was im Gebührenbereich diskutiert wurde haben wir mit großer Skepsis betrachtet. Auch wenn einige Punkte im jüngsten Entwurf zurückgenommen worden sind, geht uns dieses Umdenken leider nicht weit genug. Es bleibt dabei: Mit diesem Gesetzesentwurf drohen Studenten finanzielle Mehrbelastungen ohne spürbaren Gegenwert. Während einerseits die Abschaffung der Studiengebühren von der Landesregierung als Erfolg verkauft wurde, werden nun neue Zusatzkosten durch die Hintertür generiert. Dies zeigte sich bereits bei der Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags um 50 Prozent im Jahre 2012. Die Gebühren kommen nicht Studium und Lehre zu Gute, Intransparenz wird hingegen in Kauf genommen. Zudem haben die Studenten auch keine Entscheidungskompetenzen über die Verwendung der Mittel.

Dies ist vor allem schon deswegen bedenklich, wenn man sieht, wo nun an anderen Stellen zusätzliche Ausgaben geschaffen werden. Wir halten beispielsweise die Umbenennung der Studentenwerke in Studierendenwerke für überflüssig. Unserer Auffassung nach ist dies keine Erfolg versprechende Maßnahme gegen Geschlechterdiskriminierung. Die Kosten von mehreren 100.000 Euro stehen hier in keinem vernünftigen Verhältnis zum angeblichen Nutzen.

Markantes Merkmal der hervorragenden Hochschullandschaft Baden-Württembergs ist deren Vielfältigkeit. Die einzelnen Hochschultypen haben dabei unterschiedliche Schwerpunkte im Bereich der Lehre und der Forschung. Diese Aufgabendifferenzierung hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt. Die Promotion stellt ein konstitutives Element der Universitäten dar. Seit ein paar Jahren gibt es in diesem Bereich auch eine Kooperation mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Dieses System hat sich bewährt, wie auch die Kooperation mit Forschungseinrichtungen, etwa der Max- Planck-Gesellschaft. Diese gilt es fortzuführen und zu optimieren, bevor weitere Schritte beschlossen werden. Daher sehen wir die Weiterentwicklungsklausel kritisch, vor allem da die Frage der Finanzierung und der Kostenübernahme ungewiss sind. Die Infrastruktur wie beispielsweise auch der wissenschaftliche Mittelbau müsste bei einem Promotionsrecht konsequenterweise folgen bzw. aufgebaut werden. Die Weiterentwicklungsklausel könnte zu einer Vereinheitlichung der Hochschularten führen, welche der Vielfalt der gewachsenen Universitäts- und Hochschullandschaft unter Umständen nicht mehr gerecht wird.

Die Intention des Open-Access-Paragrafen können wir grundsätzlich nachvollziehen. Die rechtliche Möglichkeit der Zweitveröffentlichungen zu unkommerziellen Zwecken ist aber bereits durch das Urheberrecht seit Beginn dieses Jahres gewährleistet. Bei einer der Regel nach geltenden Veröffentlichungspflicht befürchten wir bei einem Alleingang des Landes Baden-Württemberg, aber massive Nachteile für den Wissenschaftsstandort. Dieser kann sich auch auf die Nachwuchsgewinnung im Wissenschaftsbereich negativ auswirken, wenn Wissenschaftler in ihren Publikationsmöglichkeiten eingeschränkt werden.

Die geplanten Veränderungen in den Leitungsstrukturen, speziell für den Hochschulrat sehen wir kritisch. Das Zusammenführen von Erfahrungswerten aus dem internen Bereich der Hochschule mit externer Expertise hat sich in den letzten Jahren bewährt. Der schwindende Einfluss in Folge der geplanten Entmachtung führt zu einer sinkenden Attraktivität für Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Bereichen. Auch die quotierte Besetzung des Hochschulrates lehnen wir ab. Eine positive Diskriminierung ist nichts Positives, sie bleibt eine Diskriminierung. Mit der neuen Gesetzgebung wird aber nicht nur die Attraktivität eingeschränkt, sondern auch die Autonomie der Hochschulen beschnitten. Dies steht klar im Widerspruch zu dem vorgegebenen Motto: „Vertrauen und Verantwortung“. Es bedarf eines klaren Bekenntnisses zur Autonomie der Hochschulen. Die Freiheit unserer Hochschulen ist entscheidend für deren Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen und somit für die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Baden-Württemberg.