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Hilfe für Studenten

Der RCDS hat einiges an Informationsmaterialien selbst geschrieben um dir in vielen Bereichen deines Studiums zu Helfen. Einfach kostenlos hier herunterladen.

Mit dieser Broschüre wollen wir angehenden und noch unentschlossenen Studenten einen kleinen Überblick geben, welche Studiengänge es im Dschungel der Studienmöglichkeiten gibt.
Unsere Mitglieder sind gerne bereit dir Fragen zu Studiengang und Hochschulort zu beantworten. Oft sind persönliche Erfahrungswerte eine gute Ergänzung bei der Studienwahl. Falls du Fragen hast und Genaueres zu einem Studiengang oder Hochschulort wissen möchtest, schreibe einfach eine Mail an die dabeistehende Adresse. Bei allgemeinen Fragen oder bei sonstigen Belangen kannst du dich gerne unter info@rcds- bawue.de an uns wenden.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und hoffen, dir bei Studienentscheidung behilflich sein zu können.

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Die Möglichkeit der Familien-Krankenversicherung (Familien-KKV) bei Ableistung des Wehr- und Zivildienstes verlängert sich auch um die Dauer dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus. In letzter Zeit treten vermehrt Fälle auf, in denen die Krankenversicherer diese Tatsache leugnen und so versuchen, Studenten früher in eine eigene kostenpflichtige Krankenversicherung zu “zwingen”.

Der RCDS weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass diese Verlängerungs-Regelung weiterhin Bestand hat und Studenten auf die Verlängerung ihres Verbleibs in der Familien-KKV für die zuvor geleisteten 9 bzw. 10 Monate Wehr-/Zivildienst bestehen können.

Jeder Student muss gegenüber seiner Hochschule eine Kranken- versicherung nachweisen. Studenten nach § 5 Abs. 1 Nr.9 SGB V unter die Krankenversicherungspflicht in gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, jeder Student muss sich zu Beginn seines Studiums selbst gesetzlich versichern. Die studentische Krankenversicherung wird bei den meisten Versicherern angeboten und kostet ca. 47 € monatlich. Der Pflegeversicherungsbeitrag beläuft sich auf 9,09 € ohne Kinder und 7,92 € mit Kindern.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung. Die Entscheidung für eine der beiden Alternativen ist zu Beginn des Studiums unwiderruflich zu treffen, wobei eine individuelle Abwägung erforderlich ist. Die für Studenten günstigste Variante der Krankenversicherung hat der Gesetzgeber mit der Familienversicherung (§ 10 SGB V) getroffen. Demnach können Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (und ggf. 10 Monate länger) bei ihren Eltern mitversichert sein, wofür dann kein Extra-Beitrag zu zahlen ist.

Weitere Informationen zum Thema Versicherung findet ihr auch auf der Seite des Bundesverbandes www.rcds.de unter “Sozial-Info”.

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