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Mai 2020

Überbrückungskredite dringend nachbessern!

Momentan fällt für den Studienkredit der KfW während der Auszahlungsphase keine Zinsen an. Jedoch wird die Darlehenssume während der Karenzzeit bis zur Auszahlung sowie während ebenjener Auszahlungsphase sehr wohl verzinst, sodass mehrere Tausend Euro Kosten entstehen können. Wir fordern hier dringend eine Nachbesserung: Ein zinsfreier Überbrückungskredit muss auch wirklich zinsfrei sein, sodass nur das Darlehen zurückgezahlt werden muss. Viele Studenten stehen derzeit nicht nur bezüglich ihres weiteren Studienverlaufs vor großen Unsicherheiten, sondern auch vor finanziellen Sorgen: So stehen aktuell viele Jobs auf der Kippe, auf welche viele Studenten angewiesen sind, um ihren Unterhalt zu finanzieren. Häufig handelt es sich hierbei um geringfügige Beschäftigungen, für welche kein Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, sodass gleich die Kündigung droht. Wir sind der Meinung, dass kein Student sein Studium wegen der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abbrechen muss. Darum fordern wir ein Programm zinsloser Studienkredite durch die KfW, damit die Studenten die aktuellen finanziellen Engpässe überbrücken können. Die Kreditvergabe sollte hierbei möglichst unbürokratisch und niedrigschwellig sein, sodass die Liquidität schnellstmöglich wieder gewährleistet ist.

Sicherheit für Jura- und Lehramtsexamina

Es ist unabdingbar, dass durch die Corona-Einschränkungen keine Nachteile für die Staatsexamen in Jura entstehen. Darum fordern wir, dass der Freischuss allen Kandidaten weiterhin garantiert wird und das Sommersemester aufgrund der Einschränkungen in der Lehre und den Bibliotheken nicht auf die Studienzeit angerechnet wird, welche nicht nur für den Freiversuch ausschlaggebend ist, sondern auch für die Höchst- und Regelstudienzeit und damit BAföG- und Prüfungsanspruch. Wir begrüßen die Möglichkeit, dass Lehramtsstudenten vor dem Examen nun frei wählen können, ob Sie ihre Prüfung in diesem oder im nächsten Semester absolvieren wollen. Allerdings müssen auch Regelungen bzgl. der Studienzeit getroffen werden, damit eine echte Wahlfreiheit besteht. Wir fordern auch daher weiterhin die nicht-Anrechnung des Sommersemesters auf die Studienzeit bzw. die Erhöhung von Regel- und Höchststudienzeit um ein Semester.