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Juli 2015

Verwaltungsgericht Freiburg verbietet Einmischung des Stura in den Senatswahlkampf

Der Freiburger Studierendenrat beabsichtigte, im Senatswahlkampf 2015 wie schon in den Vorjahren zwei der vier zu den Wahlen antretenden Listen zu unterstützen. Ein Beschluss, durch den der Asta zu entsprechenden Maßnahmen mandatiert werden sollte, wurde bereits im März 2015 durch den Studierendenrat gefasst. Dadurch verstößt der Stura gegen das durch Art. 2 I GG geschützte Abwehrrecht der Kandidaten der beiden anderen Listen gegen staatlichen Organisationszwang: Ergreift der Asta im Vorfeld der Wahlen Partei für zwei von vier antretenden Listen, maßt er sich ein über seine in § 65 II LHG bestimmten Aufgaben hinausgehendes Recht an, dies ist im Hinblick auf seine Stellung als Vertretungsorgan aller Studenten nur im Rahmen gewisser, sehr enger Grenzen zulässig. Indem der Asta einzelnen Listen Wahlkampfunterstützung bietet versucht er gleichzeitig, die Chancen auf einen Wahlerfolg für die anderen Listen zu reduzieren, um sein erklärtes Ziel zu erreichen – damit richtet der Asta sich direkt und allein gegen die Kandidaten der von ihm bekämpften Listen. Er dominiert und verzerrt dabei auch schlicht und ergreifend den Meinungsbildungsprozess im Wahlkampf. Dieser Auffassung hat sich das Verwaltungsgericht Freiburg in seinem Beschluss im Juni 2015 bzgl. eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die geplante Wahlkampfunterstützung angeschlossen und diese untersagt. Siehe dazu: Beschluss des VG Freiburg vom 24. Juni 2015

RCDS-Hochschulgruppen mit starken Stimmen in universitäre Gremien gewählt

Die Hochschulgruppen des RCDS können landesweit auf gute Wahlergebnisse blicken: In den vergangenen Wochen wurden an den Universitäten Heidelberg, Mannheim, Konstanz und jüngst auch in Freiburg studentische und universitäre Gremien neu besetzt. Es ist den Hochschulgruppen vor Ort gelungen, an die guten Ergebnisse der letzten Jahre anzuknüpfen. „Die Studenten hier in Freiburg haben erkannt, dass gerade Hochschulpolitik von demokratischen Stimmen getragen sein muss, sich deshalb bewusst für einen Kurswechsel entschieden und uns ihr Vertrauen geschenkt, wofür wir uns bedanken wollen“, so der stellvertretende Landesvorsitzende aus Freiburg, Claudius Klueting. Aufsehen erregte besonders eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Freiburg, die dem Studierendenrat untersagte, Wahlempfehlungen zugunsten einzelner Wahlvorschläge auszusprechen. (https://www.facebook.com/rcds.freiburg/photos/pcb.1067535556609132/1067534779942543/?type=1&theater) Das Verwaltungsgericht hat hier zurecht erkannt, dass Wahlwerbung und -unterstützung des StuRa zugunsten einzelner Listen unterbleiben muss. „Es war notwendig, gegen die bestehende Ungleichbehandlung in Freiburg ein Rechtsmittel einzulegen. Wir werden auch weiterhin vergleichbare Fälle im Auge behalten und uns weitere rechtliche Schritte gegen einzelne Beschlüsse oder Entscheidungen des VS in Baden-Württemberg vorbehalten. Studentische Mitbestimmung heißt nicht Narrenfreiheit“ so der Landesvorsitzende Dominik Koblitz. Auch in Mannheim und Heidelberg wurde je ein RCDS-Mitglied als einer von vier studentischen Vertretern in den Senat der Universität gewählt. „Nach über zehn Jahren ohne Vertreter im obersten Gremium der Uni sind wir stolz und dankbar, dass uns so viele Kommilitonen ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Gerade in Leitungsgremien bedarf es starker Meinungsvielfalt, um alle Studenten gerecht zu vertreten“, sagte Maximilian Böck, Gruppenvorsitzender und Senator… Weiterlesen »RCDS-Hochschulgruppen mit starken Stimmen in universitäre Gremien gewählt