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Mai 2012

Zumeldung zur öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses des Landtags

Stuttgart, den 25. Mai 2012 – Bei seiner öffentlichen Anhörung des Wissenschafts-ausschusses des Landtags von Baden-Württemberg diskutieren die Ausschussmitglieder gemeinsam mit Vertretern der betroffenen Verbände das Gesetz zur Verfassten Studierendenschaft. Der Landesvorsitzende des RCDS Baden-Württemberg, Erik Bertram, wurde dabei von der CDU-Landtagsfraktion als externer Experte in den Landtag geladen, um aus Sicht der Studenten eine Einschätzung zum Gesetz im Plenum abzugeben. In der öffentlichen Anhörung des Landtags fasste Bertram die wesentlichen Punkte zu dem Gesetz wie folgt zusammen: „Die Grundtendenz, die studentische Mitbestimmung an den Hochschulen zu stärken, ist vorhanden, zielt aber leider noch in die falsche Richtung. Bei der Einführung von Zwangsbeiträgen für alle Studenten gilt für uns das Verursacherprinzip: Wenn der Gesetzgeber Aufgaben auf die Studentenschaft und die Verwaltung überträgt, muss er dafür auch die Kosten tragen und nicht die Studenten. Bei der Formulierung des politischen Mandates wünschen wir uns weiterhin eine klarere Formulierung, die das politische Mandat eindeutig von einem allgemeinpolitischen Mandat abgrenzt, um rechtliche Missverständnisse von vornherein auszuschließen. Positiv sehen wir, dass das Ministerium sich letztlich dem Vorschlag des RCDS angenommen und ein Antragsrecht für die Studentenvertreter in das Gesetz mit aufgenommen hat.“ „Da viele Studenten oder Hochschulen mit der bisherigen Struktur vollkommen zufrieden sind und es oftmals keinen Änderungsbedarf gibt, finden wir die Einführung einer Urwahl zur Abstimmung über die Umsetzung der VS an den Hochschulen wichtig. Die Studenten sollen letztlich selbst entscheiden können, ob sie das Modell einer VS… Weiterlesen »Zumeldung zur öffentlichen Anhörung des Wissenschaftsausschusses des Landtags

RCDS: Kein Master-Abschluss für alle

Stuttgart/München, den 21. Mai 2012 – Die beiden größten Landesverbände des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Baden-Württemberg und Bayern erörterten vom 18.-20. Mai 2012 bei ihrer gemeinsamen Südkonferenz in Heidelberg aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen. Als Diskussionspartner hierzu konnten die beiden RCDS-Verbände unter anderem den ehemaligen Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Dr. h.c. Erwin Teufel, sowie den ehemaligen CSU-Parteivorsitzenden Erwin Huber MdL gewinnen. „Der Master sollte nicht der Regelabschluss sein“, erklären die Landesvorsitzenden von Bayern und Baden-Württemberg, Carmen Langhanke und Erik Bertram nach der Konferenz in Heidelberg. Die Bologna-Reform soll vor allem Hochschulabsolventen früher an den Arbeitsmarkt heranführen. Deshalb wurde der Bachelor als erster berufsqualifizierender Abschluss geschaffen. „Es kann keinen Master für alle geben! Das führt die Ziele von Bologna ad absurdum“, bekräftigt Erik Bertram. „Die Studie vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft attestiert den Bachelor-Absolventen gute Jobaussichten. Dieser Abschluss ist längst in der Wirtschaft angekommen, er wird nur in den deutschen Hörsälen totgeredet“, ergänzt Carmen Langhanke. Außerdem sprechen sich beide RCDS-Landesverbände für weitere Änderungen im Zuwanderungsrecht aus, um Deutschland für Hochqualifizierte aus aller Welt attraktiver zu machen. Im Jahr 2015 fehlen drei Millionen Fachkräften in Deutschland. Das geht aus der Studie «Arbeitslandschaft 2030» hervor. Wir fordern die Bundesregierung auf, für Deutschland ein Punktesystem für eine geregelte Zuwanderung zu etablieren. Die von der Bundesregierung eingeführte «Blue Card» ist hierfür der erste Schritt. „Es kann nicht sein, dass wir Studenten aus Drittstaaten mit deutschen Steuergeldern ausbilden und in Kauf nehmen… Weiterlesen »RCDS: Kein Master-Abschluss für alle

Zumeldung: RCDS Baden-Württemberg kritisiert Einführung der Verfassten Studierendenschaft

Stuttgart, den 09. Mai 2012 – Zur heutigen Erstlesung des Gesetzes zur verfassten Studierendenschaft im Landtag von Baden-Württemberg bemerkt Erik Bertram, Landesvorsitzender des RCDS Baden-Württemberg: „Wir begrüßen ausdrücklich die Schaffung eines Finanzbeauftragten, der sich um die finanziellen Angelegenheiten der Studentenschaften kümmern und Missbrauch der Gelder vorbeugen soll. Dass das Gesetz den Studenten zukünftig allerdings vorschreibt, dass diese ihren eigenen Finanzbeauftragten und somit ihre eigene Rechtskontrolle selbst bezahlen sollen, das ist niemandem vermittelbar.“ „Die verfasste Studierendenschaft bringt sowohl für die Studenten, als auch für die Hochschulen einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich. Schließlich müssen neue Räumlichkeiten gefunden und neues Personal vor Ort eingestellt werden. Die Aussage, die VS könne kostenneutral eingeführt werden, ist reine Augenwischerei und entbehrt jeglicher Argumentationsgrundlage.“ „Wir als Studentenvertreter hätten uns eine stärkere Konzentration des Gesetzes auf die wirklich wichtigen Belange der Studenten an den Hochschulen und eine Stärkung der studentischen Stimme gewünscht. Leider bestimmt das Gesetz nur den äußeren Rahmen, das Bild bleibt für uns Studentenvertreter weiterhin verschwommen. Es bleiben viele Fragen offen, etwa wie die Studenten zukünftig stärker in die Gremienarbeit eingebunden werden können.“